Anhängervermietung in Sendenhorst bei Warendorf und Münster
Wir haben Anhänger für jeden Bedarf.
Der Jüngste zieht in die eigenen vier Wände und Schreibtisch, Schrank und Bett sollen natürlich mitziehen ...
Sie planen ein paar Anschaffungen im Möbelhaus, haben im Pkw aber bei Weitem nicht genügend Platz für das neue Sofa ...
Sie fahren mit dem Kegelverein übers Wochenende auf Radtour – und das Gepäck soll im Anhänger mitreisen ...
Es gibt zahlreiche Situationen, in denen ein Anhänger gebraucht wird, es sich aber sicherlich nicht lohnt, direkt einen zu kaufen. Gut zu wissen, dass Sie bei unserer Anhängervermietung die Lösung für jeden Bedarf zu fairen Konditionen finden!
Mieten Sie den passenden Anhänger für Ihre Zwecke
Ob für den Umzug oder Möbeltransport – unsere Anhängervermietung bietet den Anhänger, den Sie brauchen. Selbstverständlich beraten wir Sie bei der Auswahl ausführlich und individuell.
Auch, wenn Sie Ihr Zweirad transportieren möchten, sind Sie bei uns richtig. Wir vermieten Ihnen gerne auch den passenden Motorradanhänger. Und: Freunde des Reitsports erhalten bei uns hochwertige Pferdeanhänger.
Alle unsere Produkte sind natürlich auf dem neuesten Stand der Technik, werden regelmäßig überprüft und gewartet und sind mit der kompletten Sicherheitsausrüstung ausgestattet.
Anhängervermietung, so flexibel wie Sie
So unterschiedlich wie die Pläne unserer Auftraggeber sind, so vielseitig ist auch unser Fuhrpark. Sie haben die Wahl zwischen:
- Hochlader
- Kipper
- Planen- und Kofferanhänger
- Motorradanhänger
- Pferdeanhänger
- Autotransporter
Ganz gleich, ob den Anhänger nur für einen Tag mieten möchten, ein Wochenende oder eine ganze Woche – mit unserer Anhängervermietung bleiben Sie flexibel.
Folgende Anhänger vermieten wir:
Mietanhänger Planenanhänger
Planenanhänger, 2.700 kg, 4,3 m x 1,7 m x 2,0 m hoch, 45,00 Euro/Tag
Tagespreis: 45,00 Euro
Wochenendpreis (Fr. Abend - Mo. Morgen): 80,00 Euro
Tagespreis, 1 Woche (7 Tage): 28,00 Euro
Tagespreis, 2 Wochen (14 Tage): 23,00 Euro
Tagespreis, 3 Wochen (21 Tage): 21,00 Euro
Tagespreis, 1 Monat (30 Tage): 18,00 Euro
Preise inklusive 19 % Mehrwertsteuer
Planenanhänger, 3000 kg, 5,01 m x 2,02 m x 2,2 m hoch, 100 km/h, 50,00 Euro/Tag
Tagespreis: 50,00 Euro
Wochenendpreis (Fr. Abend - Mo. Morgen): 90,00 Euro
Tagespreis, 1 Woche (7 Tage): 30,00 Euro
Tagespreis, 2 Wochen (14 Tage): 25,00 Euro
Tagespreis, 3 Wochen (21 Tage): 23,00 Euro
Tagespreis, 1 Monat (30 Tage): 02,00 Euro
Preise inklusive 19 % Mehrwertsteuer
Planenanhänger, Hochlader, 1500 kg zul. Gesamtgewicht, 100 km/h, 2500 mm lang, 1550 mm breit, 1600 mm hoch
Tagespreis: 28,50 Euro
Wochenendpreis (Fr. Abend - Mo. Morgen): 60,00 Euro
Tagespreis, 1 Woche (7 Tage): 18,50 Euro
Tagespreis, 2 Wochen (14 Tage): 16,00 Euro
Tagespreis, 3 Wochen (21 Tage): 14,00 Euro
Tagespreis, 1 Monat (30 Tage): 12,00 Euro
Preise inklusive 19 % Mehrwertsteuer
Planenanhänger, Tieflader, 2700 kg, 3,0 m x 1,5 m x 1,90m hoch, 100 km/h, 40,00 Euro/Tag
Tagespreis: 40,00 Euro
Wochenendpreis (3 Tage): 75,00 Euro
Tagespreis, 1 Woche (7 Tage): 23,00 Euro
Tagespreis, 2 Wochen (14 Tage): 21,00 Euro
Tagespreis, 3 Wochen (21 Tage): 18,50 Euro
Tagespreis, 1 Monat (30 Tage): 16,00 Euro
Preise inklusive 19 % Mehrwertsteuer
Mietanhänger - Kofferanhänger
Kofferanhänger, 2.700 kg, 3,18 m x 1,58 m, 1,9 m hoch, 100 km/h, 45,00 Euro/Tag
Tagespreis: 45,00 Euro
Wochenendpreis (Fr. Abend - Mo. Morgen): 80,00 Euro
Tagespreis, 1 Woche (7 Tage): 28,00 Euro
Tagespreis, 2 Wochen (14 Tage): 23,00 Euro
Tagespreis, 3 Wochen (21 Tage): 21,00 Euro
Tagespreis, 1 Monat (30 Tage): 18,00 Euro
Preise inklusive 19 % Mehrwertsteuer
Motorradtransporter, 2.700 kg, 4 große Motorräder, 100 km/h
Tagespreis: 45,00 Euro
Wochenendpreis (Fr. Abend - Mo. Morgen): 80,00 Euro
Tagespreis, 1 Woche (7 Tage): 28,00 Euro
Tagespreis, 2 Wochen (14 Tage): 23,00 Euro
Tagespreis, 3 Wochen (21 Tage): 21,00 Euro
Tagespreis, 1 Monat (30 Tage): 18,00 Euro
Preise inklusive 19 % Mehrwertsteuer
Motorradtransporter, 1.800 kg, 3 große Motorräder, 100 km/h
Tagespreis: 28,50 Euro
Wochenendpreis (Fr. Abend - Mo. Morgen): 60,00 Euro
Tagespreis, 1 Woche (7 Tage): 18,5,00 Euro
Tagespreis, 2 Wochen (14 Tage): 16,00 Euro
Tagespreis, 3 Wochen (21 Tage): 14,00 Euro
Tagespreis, 1 Monat (30 Tage): 12,00 Euro
Preise inklusive 19 % Mehrwertsteuer
Mietanhänger Hochlader
Hochlader, offener Kasten, 3.000 kg, 3,01 m x 1,85 m, 35,00 Euro/ Tag
Tagespreis: 37,50 Euro
Wochenendpreis (Fr. Abend - Mo. Morgen): 70,00 Euro
Tagespreis, 1 Woche (7 Tage): 23,00 Euro
Tagespreis, 2 Wochen (14 Tage): 21,00 Euro
Tagespreis, 3 Wochen (21 Tage): 18,50 Euro
Tagespreis, 1 Monat (30 Tage): 16,00 Euro
Preise inklusive 19 % Mehrwertsteuer
Hochlader, offener Kasten, 3.500 kg, 5,52 m x 2,02 m, 100 km/h, 50,00 Euro/Tag
Tagespreis: 50,00 Euro
Wochenendpreis (3 Tage): 90,00 Euro
Tagespreis, 1 Woche (7 Tage): 30,00 Euro
Tagespreis, 2 Wochen (14 Tage): 25,00 Euro
Tagespreis, 3 Wochen (21 Tage): 23,00 Euro
Tagespreis, 1 Monat (30 Tage): 20,00 Euro
Preise inklusive 19 % Mehrwertsteuer
Mietanhänger Fahrzeugtransporter
Fahrzeugtransporter, 2.700 kg, 4,0 m x 2,02 m, 45,00 Euro/ Tag
Tagespreis: 45,00 Euro
Wochenendpreis (Fr. Abend - Mo. Morgen): 80,00 Euro
Tagespreis, 1 Woche (7 Tage): 25,00 Euro
Tagespreis, 2 Wochen (14 Tage): 22,00 Euro
Tagespreis, 3 Wochen (21 Tage): 21,00 Euro
Tagespreis, 1 Monat (30 Tage): 18,00 Euro
Preise inklusive 19 % Mehrwertsteuer
Hochlader, offener Kasten, 1.500 kg, 2,51 m x 1,55 m x 0,30 m, gebremst, 30,00 Euro/Tag
Tagespreis: 30,00 Euro
Wochenendpreis (Fr. Abend - Mo. Morgen): 60,00 Euro
Tagespreis, 1 Woche (7 Tage): 20,00 Euro
Tagespreis, 2 Wochen (14 Tage): 18,00 Euro
Tagespreis, 3 Wochen (21 Tage): 16,00 Euro
Tagespreis, 1 Monat (30 Tage): 13,50 Euro
Preise inklusive 19 % Mehrwertsteuer
Maschinentransporter, Tieflader
Tieflader, Maschinentransporter, 3.500 kg, 4,0 m x 1,70 m, 50,00 Euro/ Tag
Tagespreis: 50,00 Euro
Wochenendpreis (Fr. Abend - Mo. Morgen): 90,00 Euro
Tagespreis, 1 Woche (7 Tage): 30,00 Euro
Tagespreis, 2 Wochen (14 Tage): 26,00 Euro
Tagespreis, 3 Wochen (21 Tage): 24,00 Euro
Tagespreis, 1 Monat (30 Tage): 22,00 Euro
Preise inklusive 19 % Mehrwertsteuer
Führerscheinklasse zum Ziehen von PKW Anhängern
Führerscheinklassen zum Ziehen von ungebremsten Anhängern (bis 750 kg) und gebremsten PKW-Anhängern (bis 3500 kg) zulässigem Gesamtgewicht. Wenn der gebremste oder auch ungebremste Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 750 kg hat, darf man den Anhänger mit jedem Zugfahrzeug der Führerscheinklasse B fahren. Hier eine detaillierte Erklärung: Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht Mit der Klasse B darf man jeden ungebremsten und gebremsten Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht ziehen, unabhängig vom Zugfahrzeug. Zugfahrzeug bis 3500 kg zul. Gesamtgewicht + Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht Bei Anhängern über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht ist die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger entscheidend. Die Summe der zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge darf 3500 kg nicht überschreiten. Wenn nun die Fahrzeugkombination aus Zugfahrzeug und Anhänger die 3500 kg zulässiges Gesamtgewicht überschreitet, benötigt man eine Erweiterung wie die Klasse B96 oder die Klasse BE. B96: Mit der Erweiterung B96 darf die Fahrzeugkombination mit bis zu 4250 kg zulässigem Gesamtgewicht gefahren werden. Dafür ist eine Fahrschulausbildung ohne Prüfung erforderlich. Beispiel: Ein Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2800 kg darf einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1450 kg ziehen, da die zulässige Gesamtmasse des Gespanns, 4250 kg nicht überschreitet. (2800 kg zul. GG. + 1450 kg zul. GG. = 4250 kg zul. GG.) BE: Mit der Klasse BE darf man Anhänger bis zu 3500 kg zulässigem Gesamtgewicht ziehen. Also darf man ein Zugfahrzeug mit maximal 3500 kg zulässiges Gesamtgewicht und einen Anhänger mit bis maximal 3500 kg zulässigem Gesamtgewicht ziehen. Dafür ist eine Fahrschulausbildung mit Prüfung erforderlich. Mit dem Führerschein Klasse BE darf man also ein Zugfahrzeuggespann mit bis zu 7000 kg zulässige Gesamtzugmasse fahren. Es ist wichtig, vor Fahrantritt die zulässigen Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger zu überprüfen. Gegebenenfalls ist die Fahrerlaubnis zu erweitern oder ein Fahrer mit der entsprechend benötigten Fahrerlaubnis führt die Fahrt durch. Ein Verstoß führt zu Fahren ohne Führerschein. Dieses ist eine Straftat und wird dementsprechend hoch bestraft.
Allgemeine Mietbedingungen der Firma WEKO- Anhänger, Sendenhorst
1. Allgemeines Grundlage dieses Mietvertrages zwischen WEKO Anhänger und dem Mieter sind ausschließlich die aufgeführten Vertragsbedingungen. Durch seine Unterschrift erkennt der Mieter an, dass er den Anhänger in einem technisch einwandfreien Zustand übernommen hat.
2. Versicherung Der Anhänger ist gemäß den jeweils geltenden allgemeinen Bedingungen für die Kraftversicherung wie folgt versichert: Haftpflichtversicherung: 100 Mio. Euro pauschal, bei Personenschäden jedoch maximal 15 Mio. je geschädigte Person Teilkaskoversicherung: Diese deckt Schäden im Falle von Brand, Explosion, Entwendung und Elementarereignissen, sowie Glas- und Wildschäden ab. Selbstbeteiligung 0,00 EUR.
3. Haftung Der Mieter haftet grundsätzlich dem Vermieter bei Eintritt von Schäden am Anhänger in voller Höhe für den dem Vermieter entstandenen unmittelbaren und mittelbaren Schaden. Der Mieter haftet für die Reparaturkosten im Schadensfall. Darüber hinaus haftet er in voller Höhe für Abschleppkosten, Sachverständigengebühren, Wertminderung und Mietausfall. Der Mieter ist für die Einhaltung der Anhängelast seines Fahrzeuges allein verantwortlich, sowie für Verkehrsverstöße aller Art. Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Auch für Reifenschäden jeglicher Art, sowie für die Dichtheit des Aufbaus und der Plane wird keine Haftung vom Vermieter übernommen. Folgeschäden am Fahrzeug oder dem Ladegut werden vom Vermieter nicht übernommen und somit ausdrücklich ausgeschlossen. Der Mieter ist nicht berechtigt, mündlich oder schriftlich ein Schuldanerkenntnis zu erteilen oder durch sonstige Äußerungen, Zugeständnisse oder gar Zahlungen einer Regulierung des Schadensfalles durch die für den Mietanhänger abgeschlossene Haftpflichtversicherung vorzugreifen.
4. Reparatur Bei Auftreten von Schäden, dürfen diese nur nach Rücksprache und Maßgabe des Vermieters durchgeführt werden. Anderenfalls trägt der Mieter die hierfür angefallenen Kosten und haftet für jeden Schaden, den der Vermieter hierdurch erleidet.
5. Besondere Pflichten des Mieters Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Der Mieter ist für sich oder dessen Fahrer für die Fahrtüchtigkeit und des Vorhandenseins einer gültigen Fahrerlaubnis selbst verantwortlich. Die Beladung des Anhängers ist nur im gesetzlichen Rahmen zulässig. Der Anhänger ist vom Mieter sorgfältig gegen Diebstahl zu sichern, verstößt der Mieter gegen diese Bedingung, so muss er vollen Schadenersatz bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes zuzüglich Mietausfalls leisten. Der Anhänger darf nicht an Dritte weiter verliehen werden.
6. Anzeigepflicht Die Polizei ist in jedem Fall zur Ermittlung der Unfalltatsachen hinzuzuziehen. Der Vermieter ist sofort zu verständigen und spätestens bei Rückgabe des Anhängers über alle Einzelheiten schriftlich unter Vorlage einer Skizze zu unterrichten, selbst dann, wenn Sie in der Zwischenzeit behoben sein sollten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Brand- oder Entwendungsschäden, sowie Wildschäden sind vom Mieter dem Vermieter, sowie der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.
7. Mietdauer und Rückgabe Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger zum vereinbarten Termin dem Vermieter an dessen Adresse zurückzugeben. Wird der Rückgabetermin um mehr als eine Stunde überschritten, ist der Vermieter zu benachrichtigen, außerdem ist der Mieter zur Zahlung einer zusätzlichen Tagesmiete verpflichtet. Nach zwei Tagen ohne Benachrichtigung erfolgt Anzeige wegen Unterschlagung. Für hieraus entstehende Schäden dem Vermieter gegenüber, hat der Mieter vollen Schadenersatz zu leisten.
8. Auslandsfahrten Fahrten außerhalb des Bundesgebietes müssen immer, ohne Ausnahme, vor Antritt der Fahrt bzw. bei Abschluss des Mietvertrages dem Vermieter gemeldet bzw. muss sich die Erlaubnis vom Vermieter eingeholt werden. Wird diese erteilt, so beschränkt sie sich Fahrten und Aufenthalte in Europa*.
9. Kaution und Zahlungsbedingungen Der Mietpreis und die vereinbarte Kaution ist immer im Voraus bei Vertragsabschluss zu entrichten.
Die Firma Weko freut sich auf Ihren Auftrag!
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Neben der Anhängervermietung bieten wir übrigens auch den Anhängerverkauf sowie die Konzeption und Umsetzung von Sonderanfertigungen.